. Outsourcing BPO Personalabrechnung BPO Finanzen Rightsourcing Rettungspaket für Projekte Fachwortkatalog Unternehmen Kontakt-Formular Impressum Home >> Glossar >> LOI Erläuterung zum Thema LOI im Personal- & Rechnungswesen Definition laut DIN SPEC 1041 Stand 05/2010: "Absichtserklärung zwischen Outsourcing-Geber und potenziellem Outsourcing-Nehmer, um die Ernsthaftigkeit weiterer Verhandlungen beidseitig zu bekräftigen." Ein LOI wird üblicherweise geschlossen, wenn die Provider-Auswahl grundsätzlich abgeschlossen ist und bevor die konkrete Vertragsausarbeitung beginnt. Bei einer Auslagerung mit Asset- und/oder Personalübergang, ist der Vorvertragszyklus geprägt durch umfangreiche zeitliche und personelle Aufwendungen für die Durchführung von Due Diligences (Prüfung der auszulagernden Einheit/des Prozesses durch den Provider oder Prüfung des Outsourcing-Providers durch das auslagernde Unternehmen) sowie die Ausarbeitung und Verhandlung des Rahmenvertrages, der Service Level Agreements und sonstiger vertragsrelevanter Unterlagen. Ein LOI wird insofern geschlossen, um zwischen Outsourcing-Geber und Provider eine gewisse Investitionssicherheit für diese Phase zu gewährleisten. Den vollständigen Fachwortkatalog Personal- und Rechnungswesen im pdf-Format übersenden wir Ihnen gerne per E-mail. Ihre Vorschläge, Anmerkungen und Ergänzungen senden Sie an glossar (at) resourcebridge.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. (C) LOI steht für Letter Of Intend und betrifft die Absichtserklärung für eine künftige Zusammenarbeit zwischen auslagerndem Unternehmen und externem Dienstleister. LOI © Mich beschäftigt das Thema vorvertragliche Bindung. Ich interessie- re mich daher für eine(n) individuelle(n):  Ich bevorzuge das Telefon. Dieser Fachwortkatalog dient der allgemeinverständlichen Erklärung typischer im Outsourcing von Personal- und Finanzprozessen anzutreffender Begriffe, Wortkombinationen und Abkürzungen. Die individuellen Erläuterungen zum Markt basieren auf Erfahrungen der ResourceBridge mit Kunden, Interessenten und vielen  Providern. Dieser Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Er unterliegt ständigen Änderungen und Erweiterungen an denen Sie sich gerne beteiligen können. glossar (at) resourcebridge.de home