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Erläuterung zum Thema
LOI im Personal- & Rechnungswesen
Definition laut DIN SPEC 1041 Stand 05/2010:
"Absichtserklärung zwischen Outsourcing-Geber und potenziellem
Outsourcing-Nehmer, um die Ernsthaftigkeit weiterer Verhandlungen
beidseitig zu bekräftigen."
Ein LOI wird üblicherweise geschlossen, wenn die Provider-Auswahl
grundsätzlich abgeschlossen ist und bevor die konkrete
Vertragsausarbeitung beginnt.
Bei einer Auslagerung mit Asset- und/oder Personalübergang, ist der
Vorvertragszyklus geprägt durch umfangreiche zeitliche und
personelle Aufwendungen für die Durchführung von Due Diligences
(Prüfung der auszulagernden Einheit/des Prozesses durch den
Provider oder Prüfung des Outsourcing-Providers durch das
auslagernde Unternehmen) sowie die Ausarbeitung und Verhandlung
des Rahmenvertrages, der Service Level Agreements und sonstiger
vertragsrelevanter Unterlagen.
Ein LOI wird insofern geschlossen, um zwischen Outsourcing-Geber
und Provider eine gewisse Investitionssicherheit für diese Phase zu
gewährleisten.
Den vollständigen Fachwortkatalog Personal- und Rechnungswesen im
pdf-Format übersenden wir Ihnen gerne per E-mail.
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Sie an glossar (at) resourcebridge.de.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
(C)
LOI steht für Letter Of Intend und betrifft die
Absichtserklärung für eine künftige Zusammenarbeit zwischen
auslagerndem Unternehmen und externem Dienstleister.
LOI
©
Mich beschäftigt das
Thema vorvertragliche
Bindung. Ich interessie-
re mich daher für
eine(n) individuelle(n):
Ich
bevorzuge
das Telefon.
Dieser Fachwortkatalog dient der
allgemeinverständlichen Erklärung
typischer im Outsourcing von
Personal- und Finanzprozessen
anzutreffender Begriffe,
Wortkombinationen und
Abkürzungen. Die individuellen
Erläuterungen zum Markt basieren
auf Erfahrungen der ResourceBridge
mit Kunden, Interessenten und
vielen Providern.
Dieser Katalog erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und
Fehlerfreiheit. Er unterliegt
ständigen Änderungen und
Erweiterungen an denen Sie sich
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