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Erläuterung zum Thema
Outsourcing-Geber
Die DIN SPEC 1041 arbeitet im Wesentlichen mit den Begriffen:
Outsourcing-Geber = auslagerndes Unternehmen
Outsourcing-Nehmer = Dienstleister/Serviceprovider
Bei diesen Bezeichnungen wird davon ausgegangen, dass das
auslagernde Unternehmen (Geber) einen Prozess an den Provider
(Nehmer) übergibt.
Diese in der DIN SPEC genutzte Wortwahl, kann bei nicht mit der DIN
Spezifikation vertrauten Gesprächspartnern durchaus zu Irritationen
führen, da im Dienstleistungssektor folgendes Bild besteht.
Der Outsourcing-Provider erbringt eine Dienstleistung für das
auslagernde Unternehmen. Damit würde gedanklich die Nutzung der
Worte Geber und Nehmer wechseln.
Für den Fachwortkatalog werden wir zukünftig die in der DIN SPEC
1041 vorgeschlagenen Begriffe adäquat benutzen:
Outsourcing-Geber = auslagerndes Unternehmen
Outsourcing-Nehmer = Dienstleister/Serviceprovider
Den vollständigen Fachwortkatalog Personal- und Rechnungswesen im
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Sie an glossar (at) resourcebridge.de.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
(C)
Outsourcing-Geber bezeichnet ein Unternehmen, das eine
bisher intern erbrachte Unternehmensleistung an einen
externen Dienstleitser/Provider/Outsourcing-Nehmer auslagert
bzw. plant auszulagern.
Definition laut DIN SPEC 1041 Stand 05/2010:
"Organisation, die bisher intern abgewickelte Prozesse
zukünftig als Services von einer anderen Organisation
beziehen möchte."
Outsourcing-Geber
©
Mich beschäftigt das
Thema Outsourcing.
Ich interessiere mich
daher für eine(n)
individuelle(n):
Ich
bevorzuge
das Telefon.
Dieser Fachwortkatalog dient der
allgemeinverständlichen Erklärung
typischer im Outsourcing von
Personal- und Finanzprozessen
anzutreffender Begriffe,
Wortkombinationen und
Abkürzungen. Die individuellen
Erläuterungen zum Markt basieren
auf Erfahrungen der ResourceBridge
mit Kunden, Interessenten und
vielen Providern.
Dieser Katalog erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und
Fehlerfreiheit. Er unterliegt
ständigen Änderungen und
Erweiterungen an denen Sie sich
gerne beteiligen können.
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